Das wesentliche Merkmal von Demenzerkrankungen ist der fortschreitende Verlust der geistigen
                        Leistungsfähigkeit. Am Anfang der Krankheit stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der
                        Merkfähigkeit, in ihrem weiteren Verlauf entwickelt sich eine Abnahme des gesamten Erinnerungs-
                        und Denkvermögens. Betroffene verlieren zunehmend die während ihres Lebens erworbenen kognitiven
                        Fähigkeiten und sind dadurch bei der Verrichtung von Alltagsaktivitäten erheblich
                        beeinträchtigt.
                        (so die offizielle Sprachregelung des Gesundheitsministeriums
                            zum Begriff Demenz)
                        
                        Man geht in Deutschland von rund 1,4 Millionen an Demenz erkrankten Menschen aus. Statistischen
                        Grundannahmen zufolge wird sich diese Zahl in den nächsten 20 Jahren mehr als verdoppeln.
                        
                        Die Bundesregierung hat entsprechend Pflegegeld und Pflegesachleistungen seit dem 1. Januar 2013
                        für demenziell erkrankte Menschen, die häuslich versorgt werden erhöht. Dies ist ein weiterer
                        Anreiz für die häusliche Pflege.
                        
                        In der sog. Pflegestufe 0 erhalten sie neben den ihnen für zusätzliche Betreuungsleistungen
                        heute schon zustehenden 100 bzw. 200 Euro, erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den
                        Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt:
                        
                        Menschen ohne Pflegestufe (sog. Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro
                        oder Pflegesachleistungen bis zu 225 Euro.
                        
                        Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro erhöhtes Pflegegeld von 305 Euro und
                        um 215 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.
                        
                        Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro erhöhtes Pflegegeld von 525 Euro und
                        um 150 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bis zu 1 250 Euro.
                        
                        Dies stellt eine effektive Entlastung für die betroffenen Familien dar. Es ist davon auszugehen
                        dass bereits kurzfristig weitere Anreize für die häusliche Demenzpflege geschaffen werden, um
                        die sich aufblähenden Pflegekosten einzudämmen.
                    
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