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24 Stunden Pflege Kosten:
Was kostet
eine Pflegekraft
für zuhause?

Die 24 Stunden Pflege zu Hause kostet in den meisten Fällen zwischen 1.970 € und 2.750 € im Monat, im Durchschnitt rund 2.360 €. Darin sind Gehalt, Vermittlungsprovision und Reisekosten der Betreuungskraft enthalten. Hinzu kommen Kost und Logis im eigenen Haushalt. Von diesem Betrag ziehen Sie das Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegekasse ab, sodass der tatsächliche Eigenanteil oft deutlich niedriger liegt.

Was kostet eine 24-Stunden-Pflegekraft pro Monat?

Was eine Pflegekraft für zuhause kostet, hängt zuerst von den Deutschkenntnissen ab. Eine Kraft mit sehr guten Sprachkenntnissen kostet rund 400 € mehr im Monat als eine Kraft mit Grundkenntnissen. Starke Demenz, ausgeprägte Inkontinenz oder eingeschränkte Mobilität erhöhen den Preis ebenfalls, genauso wie Führerschein und Nichtraucherstatus. Werden zwei Personen im selben Haushalt betreut, steigt der Gesamtpreis, der Anteil pro Person sinkt aber deutlich.

Für entsendete Betreuungskräfte gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde, auch für Bereitschaftszeiten. Selbstständige Kräfte fallen nicht unter den Mindestlohn, ihr Verdienst liegt am Markt aber auf ähnlichem Niveau.

Kosten 24-Stunden-Pflege
(gem. Pflegegrad (PG) und Deutschkenntnissen)
Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
PG Gering* Mittel Gut Sehr gut
1 2.020 € 2.220 € 2.320 € 2.420 €
2 1.673 € 1.873 € 1.973 € 2.073 €
3 1.541 € 1.741 € 1.841 € 1.941 €
4 1.260 € 1.460 € 1.560 € 1.660 €
5 1.110 € 1.310 € 1.410 € 1.510 €

* Die Kommunikation zwischen Pflegekraft und Klient findet mithilfe des Smartphones statt.
Sonstige staatliche Leistungen wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind in der Tabelle noch nicht berücksichtigt.
Mehr Infos zur Verhinderungspflege

Wie sich diese Faktoren auf Ihren Preis auswirken, zeigt die Preistabelle auf dieser Seite. Ihren genauen Betrag ermittelt der Kostenrechner für die 24h Pflege in ein bis zwei Minuten.

24 Stunden Pflege Kosten nach Pflegegrad

Je höher der Pflegegrad, desto aufwendiger ist die Betreuung und desto höher liegt meist der Bruttopreis. Gleichzeitig steigt aber das Pflegegeld. Deshalb ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 5 oft niedriger als bei Pflegegrad 2. Das Pflegegeld beträgt 2026 monatlich:

Pflegegrad Pflegegeld/Monat
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Hier tragen Sie die Kosten bis auf den Entlastungsbetrag selbst.

Was zahlt die Pflegekasse zu den Kosten der Betreuungskraft?

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Sie können frei darüber verfügen und es für die Betreuungskraft einsetzen. Pflegesachleistungen fließen dagegen nur an zugelassene ambulante Pflegedienste. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst ins Haus, lässt sich beides über die Kombinationsleistung verbinden, das Pflegegeld sinkt dann anteilig.

24-Stunden-Pflege zu Hause: Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Die Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Kosten der Betreuungskraft. Sie zahlt aber die häusliche Krankenpflege, wenn der Arzt sie verordnet, etwa für Verbandswechsel, Injektionen oder das Richten von Medikamenten. Diese Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, für Sie fallen nur die gesetzlichen Zuzahlungen an.

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € zur Verfügung. Das Geld ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Angebote erstattet, zum Beispiel für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder eine Tagespflege. Direkt an die Betreuungskraft zahlen lässt es sich in der Regel nicht. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr

Seit Juli 2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € ab Pflegegrad 2. Fällt die private Pflegeperson aus, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, kann die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Jahr übernehmen. Viele Familien setzen dieses Budget für die Betreuungskraft ein. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld allerdings teilweise gekürzt. Unterm Strich bleibt je nach Pflegegrad ein Vorteil von rund 2.880 bis 3.310 € im Jahr, also etwa 240 bis 275 € im Monat. Die Rechnung für jeden Pflegegrad zeigt die Seite Verhinderungspflege bei der 24-Stunden-Betreuung nutzen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Pflegekasse auf Antrag.

Kosten 24 Stunden Pflege - Beispiele

Rechenbeispiele: So viel kostet die 24h Pflege nach Abzug der Zuschüsse

Pflegegrad 3, Betreuungskraft mit mittleren Deutschkenntnissen

2.300 € Monatspreis minus 599 € Pflegegeld ergibt 1.701 €. Mit dem Netto-Vorteil aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sinkt der Eigenanteil rechnerisch auf rund 1.439 €.

Pflegegrad 5, Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen

2.530 € minus 990 € Pflegegeld ergibt 1.540 €. Nach Abzug des Netto-Vorteils aus dem Jahresbudget bleiben rund 1.300 € im Monat.

Ehepaar mit Pflegegrad 3 und 4

2.810 € minus 1.399 € Pflegegeld ergibt 1.411 €. Da beide Partner ein eigenes Jahresbudget haben, sinkt der Eigenanteil rechnerisch auf rund 899 €, also etwa 450 € pro Person.

Zum Vergleich: Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland meist 3.500 bis 5.000 € im Monat.

Betreuungsform Kosten pro Monat (Richtwerte) Besonderheiten
24-Stunden-Pflege zuhause ca. 2.020€ und 2.800€ 1:1-Betreuung im eigenen Zuhause, Bezugsperson, familiäres Umfeld
Pflegeheim ca. 3.500–5.000 € Hohe Grundkosten, wechselndes Personal, begrenzte Zeit je Bewohner
Ambulante Pflege (mehrere Einsätze/Tag) ca. 1.400–3.200 € Nur stundenweise; keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, oft Kombination nötig

24 Stunden Betreuung Kosten von der Steuer absetzen

Nach § 35a EStG mindern 20 % der Pflege- und Betreuungskosten direkt Ihre Einkommensteuer, höchstens 4.000 € im Jahr. Zusätzlich zählen die Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Beides lässt sich kombinieren, nur nicht für denselben Betrag. Bei 18.000 € selbst getragenen Kosten im Jahr ergibt sich in unseren Beispielrechnungen eine Steuerentlastung von rund 4.760 bis 5.170 €. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Zahlung per Überweisung, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Die Beispiele und alle Details finden Sie unter Steuerfragen zur häuslichen Pflege, im Einzelfall hilft Ihr Steuerberater.

Ihre persönlichen Pflegekosten berechnen

Pflege zu Hause kostet in jeder Familie einen anderen Betrag. Mit dem Pflegekostenrechner sehen Sie Ihren Monatspreis und den Eigenanteil nach Pflegegeld, bevor Sie eine Anfrage senden. Wie die Betreuung im Alltag funktioniert, lesen Sie im Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege. Wenn die Zahlen passen, organisieren wir über die Vermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft den nächsten Schritt.

Pflegekosten berechnen

Kundenstimmen

Was unsere Kunden über unsere Pflegeleistungen sagen.

Häufige Fragen zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege

In den meisten Fällen liegen die Gesamtkosten zwischen 2.020€ und 2.800 € monatlich. Entscheidend sind Pflegegrad, Aufgabenumfang, Sprachkenntnisse und Herkunft der Betreuungskraft. Unsere Kostenberechnung erfolgt höchst individuell, gemäß den Anforderungen an die Kraft und der individuellen Betreuungssituation. Die aktuellen Durchschnittskosten einer Betreuungskraft liegen bei rund 2.360 €. Insbesondere gute Sprachkenntnisse erhöhen die Kosten stark.
Mit unserem Rechner können Sie Ihre individuelle Situation näher bestimmen.

Die Pflegekasse zahlt abhängig vom Pflegegrad Pflegegeld sowie weitere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Diese Zuschüsse können die Eigenbelastung deutlich reduzieren. Im Falle einer 24 Stunden Pflege werden die Leistungen als Barleistungen erbracht und direkt auf das Konto des Klienten überwiesen.

Ja. Sie können zunächst über unseren Pflegekostenrechner eine konkrete Kostenberechnung für ihre individuelle Betreuungsituation durchführen. Im Anschluss können Sie mit wenigen Klicks ein konkretes, schriftliches Angebot anfragen.