ERSATZPFLEGE

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Ersatzpflege

Auch Menschen, die Angehörige, gute Freunde oder Nachbarn dauerhaft ehrenamtlich pflegen, werden einmal krank, müssen zum Arzt oder wollen während einiger Urlaubstage ein wenig Kraft tanken. Dann brauchen Sie eine gute Vertretung für Ihre Pflege.

Die Pflegeversicherung zahlt in solchen Fällen pro Kalenderjahr bis zu vier Wochen für die sogenannte Ersatzpflege, auch Vertretungs- oder Verhinderungspflege genannt. Die Leistung der Ersatzpflege können Sie erstmals bekommen, wenn Sie mindestens sechs Monate lang zu Hause ehrenamtlich gepflegt worden sind und mindesttens Pflegegrad 2 haben.. Statt der Ersatzpflege können Sie auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nutzen.

Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten bis zu 1.612 Euro für die Vertretung der ehrenamtlich Pflegenden zB. durch 24h Pflegekräfte aus Ost- und Südosteuropa..

Besondere Regelungen bei Pflege durch nahe Verwandte

 

Wenn nahe Verwandte oder Mitglieder des Haushalts vertretungsweise pflegen, ist die Pflegestufe von Bedeutung. Nahe Verwandte sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, zum Beispiel Kinder, Eltern, Geschwister oder Schwager/ Schwägerinnen.

Als finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege erhalten Sie in diesem Fall einen Betrag bis zur Höhe Ihres monatlichen Pflegegeldes. Sind Ihren Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern allerdings nachweislich höhere Kosten entstanden, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, erstattet Ihnen die Pflegekasse ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Die Nachweise sind im Original bei der Kasse einzureichen.

Das Pflegegeld erhalten Sie während der Ersatzpflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weiter - zusätzlich zu den Leistungen der Ersatzpflege.

Brauchen Sie einmal für weniger als acht Stunden eine Vertretung für Ihre Pflege, etwa weil Ihre Pflegeperson zum Arzt muss, können Sie auch dann eine finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie bereits vier Wochen Leistungen für die Ersatzpflege erhalten haben.

Denn die Kosten für eine solche stundenweise Ersatzpflege werden nicht auf die maximal möglichen vier Wochen angerechnet, sondern nur auf den Höchstbetrag von 1.612 Euro. Mehr als 1.612 Euro pro Kalenderjahr darf die Pflegeversicherung für die Ersatzpflege pro Kalenderjahr allerdings nicht bezahlen.

Online Angebot für eine 24h Ersatzpflege

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Bitte nutzen Sie nachfolgendes Formular für eine kurze unverbindliche Anfrage. Wir senden Ihnen sofort ein Angebot mit den individuell berechneten Kosten und den Vertragsgrundlagen zu. Das Ausfüllen dauert max. 2-3 min und beschränkt sich nur auf kostenrelevante Informationen für ihre individuelle 24 Stunden Betreuung.