Auch Menschen, die Angehörige, gute Freunde oder Nachbarn dauerhaft ehrenamtlich pflegen, werden
einmal krank, müssen zum Arzt oder wollen während einiger Urlaubstage ein wenig Kraft tanken.
Dann brauchen Sie eine gute Vertretung für Ihre Pflege.
Die Pflegeversicherung zahlt in
solchen Fällen pro Kalenderjahr bis zu vier Wochen für die sogenannte Ersatzpflege, auch
Vertretungs- oder Verhinderungspflege genannt. Die Leistung der Ersatzpflege können Sie erstmals
bekommen, wenn Sie mindestens sechs Monate lang zu Hause ehrenamtlich gepflegt worden sind und
mindesttens Pflegegrad 2 haben.. Statt der Ersatzpflege können Sie auch die Kurzzeitpflege in
einem Pflegeheim nutzen.
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten bis zu 1.612 Euro für die
Vertretung der ehrenamtlich Pflegenden zB. durch 24h Pflegekräfte aus Ost- und Südosteuropa..
Wenn nahe Verwandte oder Mitglieder des Haushalts vertretungsweise pflegen, ist die Pflegestufe
von Bedeutung. Nahe Verwandte sind Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, zum
Beispiel Kinder, Eltern, Geschwister oder Schwager/ Schwägerinnen.
Als finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege erhalten Sie in diesem Fall einen Betrag bis
zur Höhe Ihres monatlichen Pflegegeldes. Sind Ihren Angehörigen oder Haushaltsmitgliedern
allerdings nachweislich höhere Kosten entstanden, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall,
erstattet Ihnen die Pflegekasse ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Die Nachweise sind
im Original bei der Kasse einzureichen.
Das Pflegegeld erhalten Sie während der Ersatzpflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr zur
Hälfte weiter - zusätzlich zu den Leistungen der Ersatzpflege.
Brauchen Sie einmal für weniger als acht Stunden eine Vertretung für Ihre Pflege, etwa weil Ihre
Pflegeperson zum Arzt muss, können Sie auch dann eine finanzielle Unterstützung bekommen, wenn
Sie bereits vier Wochen Leistungen für die Ersatzpflege erhalten haben.
Denn die Kosten für eine solche stundenweise Ersatzpflege werden nicht auf die maximal möglichen
vier Wochen angerechnet, sondern nur auf den Höchstbetrag von 1.612 Euro. Mehr als 1.612 Euro
pro Kalenderjahr darf die Pflegeversicherung für die Ersatzpflege pro Kalenderjahr allerdings
nicht bezahlen.
Sie interessieren sich für ein unverbindliches Angebot zum Thema 24h Ersatzpflege oder benötigen weitere Informationen. Sie wünschen mehr Informationen zu den Möglichkeiten der häuslichen Pflege, über polnische Haushaltshilfen oder generell zu osteuropäischen PflegerInnen?
Bitte nutzen Sie nachfolgendes Formular um die Kosten ihrer häusliche 24 Stunden Seniorenpflege zu berechnen und eine Vermittlungsanfrage zu stellen. Liegen die Kosten im Rahmen können Sie mit wenigen weiteren Klicks ein unverbindliches Angebot anfordern.
Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1820 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1870 €