Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als "hauswirtschaftliche Versorgung" bezeichnet.
Sie umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung, Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen,
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung etc.
Ein Teil der entstehenden Kosten wird von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein
Pflegegrad fetsgestellt wurde. Der benötigte Hilfebedarf entscheidet über das Vorleigen eines
Pflegegrades. Die von deutschen ambulanten Pflegediensten erbrachten Hilfeleistungen werden zum
Teil in Form der sogenannten Pflegesachleistung erstattet. Die konkrete Vergütung für eine
Haushaltshilfe eines deutschen Pflegedienstes richtet sich nach mit den Pflegekassen
abgeschlossenen Verträgen.
Trotz wesentlich höherer Erstattungen für eine 24 Hilfe eines deutschen Ganztagespflegedienst
sind die Nettokosten weit höher als die von uns vermittelten Alternativen.
Sie interessieren sich für ein unverbindliches Angebot zum Thema Haushaltshilfe oder benötigen weitere Informationen. Sie wünschen mehr Informationen zu den Möglichkeiten der Haushaltshilfe , über polnische Haushaltshilfen oder generell zu osteuropäischen PflegerInnen?
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1880 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1830 €