HAUSHALTSHILFE A1 FORMULAR

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Das A1 Formular für Haushaltshilfen (früher E101)

A1 und E101 sind Formulare für den Austausch mit EU- resp. EFTA-Staaten. Mit diesen Formularen kann Haushaltshilfe nachweisen, dass Sie dem Sozialversicherungssystem eines bestimmten EU- oder EFTA-Mitgliedstaates oder der Sozialversicherung in der Schweiz unterliegt. Alle Länder der Europäischen Union sowie der Schweiz und weiteren EU-assozierenden Länder verwenden das Formular A1 (resp. die EFTA-Staaten das Formular E101) in der jeweiligen Landessprache bzw. in den jeweiligen Landessprachen.

Der Antrag für eine Entsendungsbescheinigung und das entsprechende Formular (A1 oder E101) sind rechtzeitig vor Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit im EU- oder EFTA-Ausland bei der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Sie sozialversichert sind. Mit einer Entsendebescheinigung (A1/E101) können Sie dies nachweisen. In vielen Ländern ist das Verfahren zum Erhalt leider zeitraubend und bürokratisch, so dass nicht alle Haushalstshilfen diesen Weg bestreiten wollen.

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