KURZZEITPFLEGE

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen. Zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gibt es als Alternative die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Einrichtungen. Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege wird nicht nach Pflegestufen berechnet, sondern steht allen Pflegebedürftigen in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 €/Jahr max. für 4 Wochen.

Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes fortgezahlt. Außerdem kann künftig die Kurzzeitpflege auch in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Anspruch genommen werden, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI haben, wenn der pflegende Angehörige in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt. Damit wird es pflegenden Angehörigen erleichtert, an Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen.  (Quelle BMG)

Sollten die Gelder einer Kurzzeitpflege nicht verbraucht sein, können 50% der Gelder zur Finazierung einer häuslichen Pflege beantragt werden.

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