Grundsätzlich ist eine Haushaltshilfe eine legale und anerkannte Beschäftigung bzw. ein
anerkanntes Beschäftigungsverhältnis. Beim Einsatz von europäischen Pflegekräften sind
allerdings diverse Regelungen zu beachten die ein llegales Beschäftigungsverhältnis zur Folge
haben.
Allerdings gibt es auch illegale Beschäftigungsformen, die eine Nachzahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen oder sogar hohe Bußgelder bzw. eine Anzeige wegen
Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsabgaben nach sich ziehen
können. Daher ist die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses entscheident.
1) Familien können eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe aus Osteuropa auch unmittelbar mittels
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vertrag legal einstellen. Sie als Familie stellen die Hilfe an und
werden damit zum Arbeitgeber mit allen damit verbunden Pflichten. So haben Sie einen Betrieb
anmelden, eine Betriebsnummer zu beantragen, Sozialversicherungsbeiträge
(Kranken-/Renten-/Unfallkasse, Arbeitslosenversicherung) abzuführen,
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, und die Hilfe bei der
Berufsgenossenschaft anzumelden. Der Arbeitsvertrag muss Inhalte der Tätigkeit angeben und
konform mit deutschem Arbeitsrecht sein, die 38,5-Stunden-Woche muss z.B. eingehalten werden. Es
dürfen keine sittenwidrigen Löhne gezahlt werden. Zudem müssen Sie im Krankheitsfall
Lohnfortzahlung leisten.
Resumee zu 1) Insgesamt wenig
empfehlenswert da aufwendig und teuer
2) Wenn private Kontakte fehlen, hilft bei der Vermittlung einer Haushaltshilfe die Zentrale
Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV). Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen und bietet
Beratung und Informationsmaterial an.
Achtung: Die ZAV vermittelt in Privathaushalte nur Haushaltshilfen, keine Pflegekräfte. Diese
dürfen lediglich im Bereich der Grundpflege (z.B. Essen anreichen oder Hilfe bei der
Körperpflege) tätig werden.
Das Verfahren über die ZAV dauert bislang mindestens fünf Wochen und führt regelmäßig zu höheren
Kosten als Variante 3.
Resumeé zu 2) Aufwendig da jeder Wechsel
lange im Vorfeld geplant und arrangiert werden
muss
3) Pflegekraft durch Vermittlungsagentur. Bei der von uns empfohlenen und rechtlich
einwandfreien Alternative ist die vermittelte Betreuerin/Pflegerin bei einer ausländischen Firma
angestellt und wird von dieser in Ihren Haushalt entsendet oder hat ein entsprechendes
sozialversicherungspflichtiges Gewerbe im Heimatland angemeldet.
Mit unserer Agentur schließen Sie einen Vermittlungsvertrag der eine permanente Bereitstellung
von Pflegekräften garantiert. Mit der Haushaltshilfe schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag,
der neben den allgemeinen Arbeitsbedingungen und Kosten auch die Arbeitszeiten und zu
erbringende Tätigkeiten aufführt. Da kein Weisungsrecht besteht und die Haushaltshilfe frei in
der Wahl ihrer Kunden ist, ist keine Scheinselbstständigkeit gegeben. Es kommt zu einem
Beschäftigungsverhältnis mit einer legalen Haushaltshilfe.
Resumeé zu 3) Eine günstige unbürokratische Alternative die allen dient.
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Rechtslage bei Osteuropäischen Pflegekräften
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