LEGALE PFLEGEHILFE

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

legale Pflegehilfe

Die Beschäftigung einer Pflegehilfe ist grundsätzlich legal wenn man einige gesetzliche Regelungen beachtet. Dies gilt für eine Anstellung von deutschen Pflegekräften ebenso wie für aus der EU stammende. Zu achten ist auf deren Sozialversicherung in den Heimatländern, da es sonst zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kommen kann. Um eine legale Pflegehilfe zu beschäftigen ist auch die vertragliche Ausgestaltung von Bedeutung, da sich bei ungünstiger Auslegung ein Scheinselbstständigenverhältnis ergeben kann. Im Einzelnen muss eine Weisungsgebundenheit der Pflegehilfe ausgeschlossen werden und ihr muss eine Kontrahierungsfreiheit möglich sein.

Legale Formen der Pflegehilfe

1) Abschluss eines regulären Arbeitgeber-Arbeitnehmervertrages nach deutschem Recht, in denen der Klient als Arbeitgeber auftritt mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen. Anmeldung eines Betriebes, Betriebsnummer beantragen, Sozialversicherungsbeiträge nach deutschem Recht abzuführen, Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abschließen bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Auch besteht für diese Form der legalen Pflegehilfe Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall. Eine aufwendige und teure Variante.

2) Möglichkeit durch die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV) eine legale Pflegehilfe anzustellen. Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen und bietet Beratung und Informationsmaterial an. Allerding werden nur Haushaltshilfen und keine Pflegekräfte vermittelt. Abgesehen von dieser Einschränkung sind die Verfahren bis zur Bereitstellung einer legalen Pflegehilfe sehr langwierig und bei jedem turnusmäßigen Wechsel der Hilfen neu zu erledigen.

3) Bei der von uns empfohlenen und rechtlich einwandfreien Alternative wird die legale Pflegehilfe durch eine professionelle Vermittlungsagentur vorgeschlagen. Die Pflegekräfte sind bei einer ausländischen Firma angestellt oder selbstständig sozialversicherungspflichtig.

Mit der Agentur schließen Sie eine Provisionsvereinbarung, mit der Haushaltshilfe einen Dienstleistungsvertrag. Der Vertrag enthält klare, mit dem Arbeitsrecht konforme Regelungen zu Arbeitszeiten, Kosten und Laufzeiten sowie ein Leistungskatalog. Die Gehaltszahlung erfoglt an das Entsendeunternehmen oder bar an die Pflegehilfe gegen Rechnung und Quittung.

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