Die Beschäftigung einer Pflegehilfe ist grundsätzlich legal wenn man einige gesetzliche Regelungen beachtet. Dies gilt für eine Anstellung von deutschen Pflegekräften ebenso wie für aus der EU stammende. Zu achten ist auf deren Sozialversicherung in den Heimatländern, da es sonst zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kommen kann. Um eine legale Pflegehilfe zu beschäftigen ist auch die vertragliche Ausgestaltung von Bedeutung, da sich bei ungünstiger Auslegung ein Scheinselbstständigenverhältnis ergeben kann. Im Einzelnen muss eine Weisungsgebundenheit der Pflegehilfe ausgeschlossen werden und ihr muss eine Kontrahierungsfreiheit möglich sein.
1) Abschluss eines regulären Arbeitgeber-Arbeitnehmervertrages nach deutschem Recht, in denen
der Klient als Arbeitgeber auftritt mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen. Anmeldung
eines Betriebes, Betriebsnummer beantragen, Sozialversicherungsbeiträge nach deutschem Recht
abzuführen, Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abschließen bei der Berufsgenossenschaft
anzumelden.
Auch besteht für diese Form der legalen Pflegehilfe Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall.
Eine aufwendige und teure Variante.
2) Möglichkeit durch die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV) eine legale
Pflegehilfe anzustellen. Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen und bietet Beratung und
Informationsmaterial an. Allerding werden nur Haushaltshilfen und keine Pflegekräfte vermittelt.
Abgesehen von dieser Einschränkung sind die Verfahren bis zur Bereitstellung einer legalen
Pflegehilfe sehr langwierig und bei jedem turnusmäßigen Wechsel der Hilfen neu zu erledigen.
3) Bei der von uns empfohlenen und rechtlich einwandfreien Alternative wird die legale
Pflegehilfe durch eine professionelle Vermittlungsagentur vorgeschlagen. Die Pflegekräfte sind
bei einer ausländischen Firma angestellt oder selbstständig sozialversicherungspflichtig.
Mit der Agentur schließen Sie eine Provisionsvereinbarung, mit der Haushaltshilfe einen
Dienstleistungsvertrag. Der Vertrag enthält klare, mit dem Arbeitsrecht konforme Regelungen zu
Arbeitszeiten, Kosten und Laufzeiten sowie ein Leistungskatalog. Die Gehaltszahlung erfoglt an
das Entsendeunternehmen oder bar an die Pflegehilfe gegen Rechnung und Quittung.
Mehr zur Rechtslage bei Osteuropäischen
Pflegekräften
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