LEGALE PFLEGEKRAFT

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

legale Pflegekraft

Die Beschäftigung einer häuslichen Pflegekraft ist grundsätzlich legal. Zu achten ist auf deren Sozialversicherung in den Heimatländern, da es sonst zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kommen kann. Um eine legale Pflegekraft zu beschäftigen ist die vertragliche Ausgestaltung genau zu beachten, da sich bei ungünstiger Auslegung ein Scheinselbstständigenverhältnis ergeben kann. Eine Weisungsgebundenheit der Pflegkraft durch den Klienten ist auszuschließen und von Seiten des Arbeitgebers darf kein Kontrahierungszwang vorgesehen sein.

Legale Formen der PflegeKraft

1) Abschluss eines regulären Arbeitgeber-Arbeitnehmervertrages nach deutschem Recht, in denen der Klient als Arbeitgeber auftritt mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen. Anmeldung eines Betriebes, Betriebsnummer beantragen, Sozialversicherungsbeiträge nach deutschem Recht abzuführen, Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abschließen bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Auch besteht für diese Form der legalen Pflegehilfe Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall. Eine aufwendige und teure Variante.

2) Wenn private Kontakte fehlen, hilft bei der Vermittlung einer legalen Pflegekraft* die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV). Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen und bietet Beratung und Informationsmaterial an.
*Die ZAV vermittelt in Privathaushalte nur Haushaltshilfen, keine Pflegekräfte. Diese dürfen lkeine medizinischen Leistungen erbringen.
Das Verfahren über die ZAV ist langwierig und teuer, da ein nach deutschen Recht sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis die Folge ist.

3) Eine legale Pflegekraft ist am günstigsten und unbürokratisch über eine professionelle Vermittlungsagentur zu beziehen. Die Pflegekräfte sind in ihren Heimatländern sozialversichert.und arbeiten auf Basis eines Dienstleistungsvertrages. Mit der Agentur wird eine Provisionsvereinbarung geschlossen,

Sie werden nicht zum Arbeitgeber und haben keinen bürokratischen Aufwand zu leisten. Die Pflegekräfte werden vom Vermittler in einem Exposé vorgestellt und dieser sorgt auch für einen reibungslosen Wechsel der Betreuungskräfte nach üblicherweise 2 Monaten.

 

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