Die Beschäftigung einer häuslichen Pflegekraft ist grundsätzlich legal. Zu achten ist auf deren Sozialversicherung in den Heimatländern, da es sonst zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kommen kann. Um eine legale Pflegekraft zu beschäftigen ist die vertragliche Ausgestaltung genau zu beachten, da sich bei ungünstiger Auslegung ein Scheinselbstständigenverhältnis ergeben kann. Eine Weisungsgebundenheit der Pflegkraft durch den Klienten ist auszuschließen und von Seiten des Arbeitgebers darf kein Kontrahierungszwang vorgesehen sein.
1) Abschluss eines regulären Arbeitgeber-Arbeitnehmervertrages nach deutschem Recht, in denen
der Klient als Arbeitgeber auftritt mit allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen. Anmeldung
eines Betriebes, Betriebsnummer beantragen, Sozialversicherungsbeiträge nach deutschem Recht
abzuführen, Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abschließen bei der Berufsgenossenschaft
anzumelden.
Auch besteht für diese Form der legalen Pflegehilfe Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall.
Eine aufwendige und teure Variante.
2) Wenn private Kontakte fehlen, hilft bei der Vermittlung einer legalen Pflegekraft* die
Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV). Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen und
bietet Beratung und Informationsmaterial an.
*Die ZAV vermittelt in Privathaushalte nur Haushaltshilfen, keine Pflegekräfte. Diese dürfen
lkeine medizinischen Leistungen erbringen.
Das Verfahren über die ZAV ist langwierig und teuer, da ein nach deutschen Recht
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis die Folge ist.
3) Eine legale Pflegekraft ist am günstigsten und unbürokratisch über eine professionelle
Vermittlungsagentur zu beziehen. Die Pflegekräfte sind in ihren Heimatländern
sozialversichert.und arbeiten auf Basis eines Dienstleistungsvertrages. Mit der Agentur wird
eine Provisionsvereinbarung geschlossen,
Sie werden nicht zum Arbeitgeber und haben keinen bürokratischen Aufwand zu leisten. Die
Pflegekräfte werden vom Vermittler in einem Exposé vorgestellt und dieser sorgt auch für einen
reibungslosen Wechsel der Betreuungskräfte nach üblicherweise 2 Monaten.
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