Unter einem Pflegebedürftigen versteht man im Rahmen der Altenpflege einen Menschen, der seine
                        alltäglichen Verrichtungen nicht mehr ohne die Hilfe von Dritten zu erledigen vermag.
                        Offiziell wird dieser Begriff verwendet, wenn es um die Einstufung durch die Pflegekasse einer
                        auf die Hilfe Dritter Angewiesener in eine Pflegeklasse geht. Der medizinische Dienst prüft
                        anhand festgelegter Parameter wie stark die benötigte Pflegeleistung sein muss, um den Alltag zu
                        bewältigen.
                        Die Einstufung entscheidet über die aus der Pflegeversicherungskasse zu zahlende monatlichen
                        Zuschüsse zur Deckung der Kosten der Pflege. Selbst bei günstiger Einstufung bleibt ein hoher
                        Restbetrag ebim Gepflegten und übersteigt oftmals deren finanzielle Leistungsfähigkeit.
                        Abhängig vom Einkommen etwaig vorhandener Kinder, sind diese zur Alimentierung ihrer Elten im
                        Falle einer Unterdeckung der entstehenden Pflegekosten verpflichtet. Die Höhe des Zuschusses
                        richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Kinder und berücksichtigt zudem Freibeträge
                        etc.
                        Bei einer Pflege im Seniorenheim und finanziell gesunden Kindern kann deren zu zahlender
                        Zuschuss zur Pflege weit über 1000€/mtl. betragen.
                        Im Falle einer häuslichen Pflege sind die Pflegekosten und somit auch die Pflichtzuzahlung
                        wesentlich geringer.
                    
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