Unter einem Pflegebedürftigen versteht man im Rahmen der Altenpflege einen Menschen, der seine
alltäglichen Verrichtungen nicht mehr ohne die Hilfe von Dritten zu erledigen vermag.
Offiziell wird dieser Begriff verwendet, wenn es um die Einstufung durch die Pflegekasse einer
auf die Hilfe Dritter Angewiesener in eine Pflegeklasse geht. Der medizinische Dienst prüft
anhand festgelegter Parameter wie stark die benötigte Pflegeleistung sein muss, um den Alltag zu
bewältigen.
Die Einstufung entscheidet über die aus der Pflegeversicherungskasse zu zahlende monatlichen
Zuschüsse zur Deckung der Kosten der Pflege. Selbst bei günstiger Einstufung bleibt ein hoher
Restbetrag ebim Gepflegten und übersteigt oftmals deren finanzielle Leistungsfähigkeit.
Abhängig vom Einkommen etwaig vorhandener Kinder, sind diese zur Alimentierung ihrer Elten im
Falle einer Unterdeckung der entstehenden Pflegekosten verpflichtet. Die Höhe des Zuschusses
richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Kinder und berücksichtigt zudem Freibeträge
etc.
Bei einer Pflege im Seniorenheim und finanziell gesunden Kindern kann deren zu zahlender
Zuschuss zur Pflege weit über 1000€/mtl. betragen.
Im Falle einer häuslichen Pflege sind die Pflegekosten und somit auch die Pflichtzuzahlung
wesentlich geringer.
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