PFLEGEBERATUNG

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Pflegeberatung

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Im Regelfall erfolgt die Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen, die über das notwendige Know How zu allen Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen.

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber ihrer Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Bedarf an Hilfe- und Pflegeberatung besteht.

Die Pflegeberaterinnen und -berater, die Sie auf Wunsch auch zu Hause konsultieren, und informieren ausführlich über das vorhandene Leistungsangebot unter Berücksichtigung individueller Sorgen und Fragen der Pflegebedürftigen und Angehörigen.

 

Online Angebot für eine häusliche Altenpflege

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