Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Die Beratung
                        erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Im Regelfall erfolgt die Beratung durch
                        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen, die über das notwendige Know How zu allen
                        Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen.
                        Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber ihrer Pflegekasse
                        oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung
                        durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die
                        zwar noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen
                        gestellt haben und bei denen erkennbar ein Bedarf an Hilfe- und Pflegeberatung besteht.
                        Die Pflegeberaterinnen und -berater, die Sie auf Wunsch auch zu Hause konsultieren, und
                        informieren ausführlich über das vorhandene Leistungsangebot unter Berücksichtigung
                        individueller Sorgen und Fragen der Pflegebedürftigen und Angehörigen.
                    
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