Pflegefall ist ein negativ besetztes Wort, verheisst es doch nicht Gutes. Es bezeichnet die
Unfähigkeit eines Menschen für sich alleine zu sorgen und er somit auf Dritte angewiesen ist.
Man muss verschiede Arten von Pflegefällen unterscheiden, nach Art der Bedürftigkeit und der
Schwere der Pflegenotwendigkeit. Zu trennen ist der physisch bedingten vom geistig verursachten
Pflegefall. Ist bei ersteren die körperliche Versehrtheit oder Einschränkung kausal für die
Pflege, ist es bei letzterer ein geistiges Handikap. Zu unterscheiden sind ebenso die Umstände
des Pflegeeintritts, durch Unfall oder Alterung. Im Seniorenpflegebereich ist naturgemäß die
Alterung die Primärursache, zunehmend durch Demenzpflegefälle.
Fast schon eine Volkskrankheit, die je nach Schwere einen sehr hohen Pflege- und
Betreuungsaufwand bedeuten. Eine nur auf die Versorgung eingerichtete Unterbringung wird der
Ursache nicht gerecht. Nur eine intensive Beschäftigung mit den Betroffenen kann die Demenz
teilweise eindämmen.
Inwieweit aus Sicht der Pflegekassen ein Pflegefall vorliegt entscheidet ein medizinischer
Dienst, der eine Einstufung der Schwere der Pflegebedürftigkeit vornimmt.
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