Pflegefall ist ein negativ besetztes Wort, verheisst es doch nicht Gutes. Es bezeichnet die
                        Unfähigkeit eines Menschen für sich alleine zu sorgen und er somit auf Dritte angewiesen ist.
                        Man muss verschiede Arten von Pflegefällen unterscheiden, nach Art der Bedürftigkeit und der
                        Schwere der Pflegenotwendigkeit. Zu trennen ist der physisch bedingten vom geistig verursachten
                        Pflegefall. Ist bei ersteren die körperliche Versehrtheit oder Einschränkung kausal für die
                        Pflege, ist es bei letzterer ein geistiges Handikap. Zu unterscheiden sind ebenso die Umstände
                        des Pflegeeintritts, durch Unfall oder Alterung. Im Seniorenpflegebereich ist naturgemäß die
                        Alterung die Primärursache, zunehmend durch Demenzpflegefälle.
                        Fast schon eine Volkskrankheit, die je nach Schwere einen sehr hohen Pflege- und
                        Betreuungsaufwand bedeuten. Eine nur auf die Versorgung eingerichtete Unterbringung wird der
                        Ursache nicht gerecht. Nur eine intensive Beschäftigung mit den Betroffenen kann die Demenz
                        teilweise eindämmen.
                        Inwieweit aus Sicht der Pflegekassen ein Pflegefall vorliegt entscheidet ein medizinischer
                        Dienst, der eine Einstufung der Schwere der Pflegebedürftigkeit vornimmt.
                    
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