Pflegebedürftige haben die Möglichkeit Pflegegeld in Anspruch zu nehmen, sofern deren
                        Einschränkungen bei ihren täglichen Verrichtungen festgestellt wurde. Der Bezug von
                        Sachleistungen wird für die Beschäftigung eines Pflegedienstes in Anspruch genommen. Bei einer
                        selbst organisierten häuslichen Pflege spricht man von Pflegegeld oder Barleistung, die hier von
                        der Pflegekasse bezuschussst wird. Die 24 Stunden Pflege kann durch Angehörige, andere
                        ehrenamtlich tätige Pflegepersonen oder eine EU-Pflegekraft erfolgen.
                        Die Pflegekasse überweist ab Feststellung der Bedürftigkeit das Pflegegeld an den Betroffenen.
                        Die Nutzung des Pflegegeldes obliegt seiner eigenen Verantwortung. Es besteht die Mlglichkeit
                        eine häusliche Pflege durch eine EU-Haushaltshilfe zu organisieren und die Gelder entsprechend
                        einzusetzen. Der Bezug von Pflegegeld kann mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombiniert
                        werden. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall prozentual anteilig um den Wert
                        verwendeten Sachleistungen.
                        Das Pflegegeld richtet sich nach den einzelnen Pflegegraden und ist wie die Sachleistung
                        entsprechend der festgestellten Pflegebedürftigkeit festgelegt.
                        So beträgt es bei
                    
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