PFLEGEGRAD 1

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Pflegegrad 1

Bis zu einer halben Million Menschen, für die bislang eine Pflegestufe abgelehnt wurde, können ab Januar 2017 den Pflegegrad 1 erhalten der einige finanzielle Zuschüsse und Vorteile gewährt.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Leistungsbeschreibung Ab 2017 in €
Pflegegeld nein
Pflegesachleistung nein
Tages- und Nachtpflege nein
Kurzzeitpflege nein
Verhinderungspflege nein
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 €
Stationäre Pflege 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €
Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. 4.000 €
Wohngruppe- Anschubfinanzierung ja
Wohngruppe- Zuschlag für ambulante WG's ja
Wohngruppe- Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI 125 €
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Ja
Beratungsgutschein nach § 7b SGB XI Ja
Pflegekurse nach § 45b SGB XI ja

 

Erläuterungen Tabelle zu Pflegegrad 1

Die finanzielle Unterstützung reicht nicht an die der anderen Pflegegrade heran, insbesondere hinsichtlich von Leistungen für die Pflege. Lediglich Betreuungs- und Entlastungsleistungen können mit der häuslichen Pflege verrechnet werden. Im Einzelnen für:

  • Kosten für einen Alltagsbegleiter.
  • Kosten eines Pflegedienstes für die Grundpflege.
  • Kurzzeitpflegekosten in einer Pflegeeinrichtung.
  • Kosten teilstationärer Pflegeleistungen.

Bauliche,wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind je Maßnahme auf max. 4.000 Euro begrenzt. Als sinnvolle Investition sind behindertengerechte Badumbauten oder der Einbau eines Treppenlifts zu nennen. Neben baulichen Maßnahmen kann auch der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung finanziell unterstützt werden.

Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Matrazenschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzhandschuhe, Schutzschürzen. sind monatlich verfügbar.

Regelmäßige Beratungen und Pflegekurse durch Pflegedienste bzw. Pflegeberater sind auch für die Angehörigen kostenlos.

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