Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist als Ergänzung zur
ehrenamtlichen Pflege gedacht. Es wird eine Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche
Helfer vorausgesetzt, die dann durch die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt werden
kann.
Wird ein deutscher Pflegedienst in Anspruch genommen, spricht man von Sachleistung. Die
Barleistung hingegen wird für ehrenamtliche Pflege geleistet, z.B. "Pflegegeld für selbst
beschaffte Pflegehilfe aus Polen", worunter auch osteuropäische Pflegekräfte fallen.
Für beide Leistungsarten gibt es je nach Pflegestufe Höchstbeträge. Hierbei ist der jeweilige
Höchstbetrag der Sachleistung deutlich höher als der Höchstbetrag der Barleistung.
Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Pflegesachleistungen finanzieren, hängt
davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt.
Hier die aktuellen ambulante Pflegesachleistungen pro Monat (2017-2019)
Pflegesachleistungen Pflegestufe I 125 €
Pflegesachleistungen Pflegestufe II 689 €
Pflegesachleistungen Pflegestufe III 1289 €
Pflegesachleistungen Pflegestufe IV 1612 €
Pflegesachleistungen Pflegestufe V 1995 €
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1820 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1870 €