Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung und ist als Ergänzung zur
                        ehrenamtlichen Pflege gedacht. Es wird eine Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche
                        Helfer vorausgesetzt, die dann durch die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt werden
                        kann.
                        Wird ein deutscher Pflegedienst in Anspruch genommen, spricht man von Sachleistung. Die
                        Barleistung hingegen wird für ehrenamtliche Pflege geleistet, z.B. "Pflegegeld für selbst
                        beschaffte Pflegehilfe aus Polen", worunter auch osteuropäische Pflegekräfte fallen.
                        Für beide Leistungsarten gibt es je nach Pflegestufe Höchstbeträge. Hierbei ist der jeweilige
                        Höchstbetrag der Sachleistung deutlich höher als der Höchstbetrag der Barleistung.
                        Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Pflegesachleistungen finanzieren, hängt
                        davon ab, welcher Pflegegrad vorliegt.
                    
Hier die aktuellen ambulante Pflegesachleistungen pro Monat (2017-2019)
                        
                        Pflegesachleistungen Pflegestufe I 125 €
                        Pflegesachleistungen Pflegestufe II 689 €
                        Pflegesachleistungen Pflegestufe III 1289 €
                        Pflegesachleistungen Pflegestufe IV 1612 €
                        Pflegesachleistungen Pflegestufe V 1995 €
                    
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