PFLEGESTUFEN 2016

Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.

Pflegestufen 2016

Bis 2017 gab es eine Einteilung von Pflegebedürftigkeit in sogenannte Pflegestufen, die sich grob wie folgt darstellte:

Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit

Seit 2017 sind die sogenannten Pflegegrade als Einteilungsmaßstab eingeführt worden, die 5 Pflegerade vorsehen.

Pflegestufen/Pflegegrade ab 2017

Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz wurden die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Dies führt zu einer gerechteren Einstufung der vielfältigen Pflegesituationen.

Ein Begutachtungsassessment (NBA) bestimmt die Einteilung der Betroffenen in eine der Pflegegrade auf der Grundlage Ihrer Einschränkungen im Alltag und der benötigten Zeit diese Defizite durch pflerische Maßnahmen zu kompensieren.

Die bereits in eine Pflegestufe eingeteilten Betroffenen werden ohne erneute Begutachtung und ohne einen erneuten Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad in das neue System übergeleitet.

Es gibt seit 2017 fünf Pflegegrade

PG I II III IV V
Geld­leistung ambulant
316 545 728 901
Sach­leistung ambulant
689 1298 1612 1995
Entlastungs­betrag ambulant
125 125 125 125 125
Leistungs­betrag stationär
125 770 1262 1775 2005
Eigenanteil
580 580 580 580

(Beträge in Euro)

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