Im Rahmen von Zahlungen der Pflegeversicherung wird zuvor eine Einteilung vorgenommen. Die bis
2016 gültige Pflegestufe genannte Einteilung der Betroffenen erfolgte auf der Grundlage Ihrer
Einschränkungen im Alltag und der benötigten Zeit diese Defizite durch pflegerische Maßnahmen zu
kompensieren.
Es gab grundsätzlich 3 Pflegestufen, mit einer weiteren Härtefallregelung in Pflegestufe III.
Noch vor den offiziellen Pflegestufen gab es für Senioren, die noch nicht die Voraussetzungen
für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen, seit dem 1. Juli 2008 Anspruch auf einen
Betreuungsbetrag in Höhe von 100 oder 200 Euro im Monat. Man spricht hier inoffiziell von der so
genannten "Pflegestufe 0".
Grundsätzlich gibt es:
Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Seit 2017 haben die Pflegegrade die Pflegestufen als Einteilung der Schwere der
Pflegenotwendigkeit abgelöst.
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