Die Seniorenbetreuung für 24 Stunden beinhaltet eine Ganztagspflege mit u.a. folgenden
                        Tätigkeiten:
                        
                        -Reinigung des Haushaltes
                        -Einkaufen
                        -Kochen
                        -Spülen
                        -Hilfe beim Ankleiden, der Körperpflege, der Mobilität und bei der Essensaufnahme
                        -Botengänge auf Ämter
                        -Betreuungsleistungen
                        Grundsätzlich deckt die häusliche Ganztagsbetreuung alle für den Senioren denkbaren notwendigen
                        Arbeiten ab. Ausnahme ist die medizinische Versorgung, die nur durch deutsche Fachkräfte
                        ausgeführt werden darf. In der Praxis arbeitet man hierzu mit einem lokalen ambulanten
                        Pflegedienst zusammen.
                    
Wird eine deutscher Pflegedienst in Anspruch genommen, spricht man von Sachleistung. Die
                        Barleistung bzw. das Pflegegeld wird für ehrenamtliche Betreuung geleistet, z.B. "Pflegegeld für
                        eine selbst beschaffte 24 Stunden Seniorenbetreuung aus Polen", worunter auch sonstige
                        osteuropäische Betreuungskräfte fallen.
                        Für beide Leistungsarten gibt es je nach Pflegestufe Höchstbeträge. Hierbei ist der jeweilige
                        Höchstbetrag der Sachleistung deutlich höher als der Höchstbetrag der Barleistung. Für
                        professionelle Pflegeleistungen eines Pflegedienstes steht also ein höherer Betrag zur Verfügung
                        als für familiäre, nachbarschaftliche Leistungen oder Pflegedienste aus Osteuropa.
                        Trotzdem sind die Nettokosten einer 24h Seniorenbetreuung für eine osteuropäische Haushaltshilfe
                        wesentlich geringer als die für einen vergleichbaren rein deutschen Pflegedienst.
                        Über die Verwendung der Barleistung muss keine Rechenschaft abgelegt werden, während die
                        Sachleistungen von der Pflegekasse entweder direkt mit dem Pflegedienst verrechnet werden
                        können, oder dessen Rechnungen von der Pflegekasse, ggf. nur zum Teil, erstattet werden. Beide
                        Leistungsarten können beliebig kombiniert und in der Praxis von Monat zu Monat unterschiedlich
                        in Anspruch genommen werden (Kombileistung). Theoretisch ist man für sechs Monate an die
                        Aufteilung Pflegegeld/Sachleistung gebunden. Anteiliges Pflegegeld wird während einer
                        Langzeitpflege und einer Verhinderungspflege jeweils für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr in
                        Höhe der Hälfte der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geleisteten Höhe
                        weitergezahlt.
                    
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