Im Rahmen einer Urlaubsvertretung können im Fall der häuslichen Pflege die Kosten einer
                        Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege in
                        Anspruch genommen werden.
                        Voraussetzungen und Regelungen der Urlaubsbetreuung:
                        -mindestens bereits 6 Monate Pflege in der häuslichen Umgebung
                        -mindestens Pflegegrad 2
                        -bei erwerbsmäßiger Urlaubsbetreuung bis 1.612€ p.a.
                        -bei Angehörigen bis zum 2. Grad können Verdienstausfall und Kosten bis max. 1.612€ in Anspruch
                        genommen werden.
                        Die Urlaubsbetreuung soll es Angehörigen ermöglichen eine Auszeit zu nehmen, um den
                        Anforderungen der häuslichen Pflege gerecht werden zu können. Sie hilft aber auch jenen, die
                        eine permanente professionelle auch osteuropäische Pflegekraft einsetzen, die Kosten etwas zu
                        mindern.
                        Wir vermitteln auch EU-Betreuungskräfte für kürzere Betreuungszeiten. Die Mindestdauer einer
                        Urlaubsbetreuung sollte trotzdem mindestens 4 Wochen betragen.
                    
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1880 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1830 €