Die private Pflege kann die Pflege durch Angehörige oder Bekannte bezeichnen oder allgemeiner
eine in der häuslichen Umgebung durchgeführte Betreuung eines zu Pflegenden. Hier finden
zunehmend ausländische Pflegerinnen ihre Beschäftigung, verzeichnet der deutsche Pflegemarkt
einen Fachkräftemangel von über 30.000 Pfleger und Pflegerinnen.
Strenggenommen handelt es sich bei den meisten aus anderen EU-Staaten stammenden Betreuerinnen
nicht um Pflegekräfte, sondern eher um Pflegehilfen oder auch nur Haushaltshilfen mit
Ppflegerischer Erfahrung.
Wird die Pflege privat organisiert können neben Pflegegeld auch Zuschüsse aus der sogenannten
Verhinderungspflege und bis zu 50% aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld richtet sich nach den einzelnen Pflegegraden und ist wie die Sachleistung nach
der jeweiligen Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Zuschüsse Pflegegrade
Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten
Pflegedienst offiziell übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je
Kalenderjahr.
Wird die private Pflege durch einen nahen Angehörigen sichergestellt, dürfen die Aufwendungen
der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten.
Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder
Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro
aufgestockt werden.
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1820 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1870 €