LEGALE HAUSHALTSHILFE
Lexikon-Infos zur häuslichen 24h Pflege.
legale Haushaltshilfe
Grundsätzlich ist eine Haushaltshilfe eine legale und anerkannte Beschäftigung bzw. ein anerkanntes Beschäftigungsverhältnis. Beim Einsatz von europäischen Pflegekräften sind allerdings diverse Regelungen zu beachten die ein llegales Beschäftigungsverhältnis zur Folge haben.
Allerdings gibt es auch illegale Beschäftigungsformen, die eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen oder sogar hohe Bußgelder bzw. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsabgaben nach sich ziehen können. Daher ist die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses entscheident.
Legale Formen von Haushaltshilfen
1) Familien können eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe aus Osteuropa auch unmittelbar mittels Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vertrag legal einstellen. Sie als Familie stellen die Hilfe an und werden damit zum Arbeitgeber mit allen damit verbunden Pflichten. So haben Sie einen Betrieb anmelden, eine Betriebsnummer zu beantragen, Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-/Renten-/Unfallkasse, Arbeitslosenversicherung) abzuführen, Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, und die Hilfe bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Der Arbeitsvertrag muss Inhalte der Tätigkeit angeben und konform mit deutschem Arbeitsrecht sein, die 38,5-Stunden-Woche muss z.B. eingehalten werden. Es dürfen keine sittenwidrigen Löhne gezahlt werden. Zudem müssen Sie im Krankheitsfall Lohnfortzahlung leisten.
Resumee zu 1) Insgesamt wenig empfehlenswert da aufwendig und teuer
2) Wenn private Kontakte fehlen, hilft bei der Vermittlung einer Haushaltshilfe die Zentrale Auslandsvermittlung der Arbeitsagentur (ZAV). Die ZAV vermittelt Haushaltshilfen und bietet Beratung und Informationsmaterial an.
Achtung: Die ZAV vermittelt in Privathaushalte nur Haushaltshilfen, keine Pflegekräfte. Diese dürfen lediglich im Bereich der Grundpflege (z.B. Essen anreichen oder Hilfe bei der Körperpflege) tätig werden.
Das Verfahren über die ZAV dauert bislang mindestens fünf Wochen und führt regelmäßig zu höheren Kosten als Variante 3.
Resumeé zu 2) Aufwendig da jeder Wechsel lange im Vorfeld geplant und arrangiert werden muss
3) Pflegekraft durch Vermittlungsagentur. Bei der von uns empfohlenen und rechtlich einwandfreien Alternative ist die vermittelte Betreuerin/Pflegerin bei einer ausländischen Firma angestellt und wird von dieser in Ihren Haushalt entsendet oder hat ein entsprechendes sozialversicherungspflichtiges Gewerbe im Heimatland angemeldet.
Mit unserer Agentur schließen Sie einen Vermittlungsvertrag der eine permanente Bereitstellung von Pflegekräften garantiert. Mit der Haushaltshilfe schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag, der neben den allgemeinen Arbeitsbedingungen und Kosten auch die Arbeitszeiten und zu erbringende Tätigkeiten aufführt. Da kein Weisungsrecht besteht und die Haushaltshilfe frei in der Wahl ihrer Kunden ist, ist keine Scheinselbstständigkeit gegeben. Es kommt zu einem Beschäftigungsverhältnis mit einer legalen Haushaltshilfe.
Resumeé zu 3) Eine günstige unbürokratische Alternative die allen dient.
Mehr zur Rechtslage bei Osteuropäischen Pflegekräften >>
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