Lexikon der häuslichen 24h Betreuung.
Wenn Sie sich für eine osteuropäische Betreuungskraft entscheiden, ist das Thema Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung. Das wichtigste Dokument in diesem Zusammenhang ist die sogenannte A1-Bescheinigung. Sie ist der offizielle Nachweis dafür, dass eine Pflegekraft legal in Deutschland arbeitet und im Herkunftsland (z. B. Polen) weiterhin sozialversichert ist.
Ohne dieses Dokument riskieren Familien als "faktische Arbeitgeber" eingestuft zu werden, was rechtliche Konsequenzen und hohe Nachzahlungen zur Folge haben kann. Bei Pflegewunder stellen wir sicher, dass jede vermittelte Ensendekraft über eine gültige A1-Bescheinigung verfügt.
Die A1-Bescheinigung wird von den Sozialversicherungsbehörden des Heimatlandes ausgestellt. Sie bestätigt im Rahmen des EU-Entsendemodells folgende Punkte:
Eine echte A1-Bescheinigung muss immer personengebunden und zeitlich auf den Zeitraum des Einsatzes befristet sein. Seriöse Agenturen händigen Ihnen auf Anfrage eine Kopie aus, damit Sie bei Kontrollen (z. B. durch den Zoll) abgesichert sind.
Die Vorteile einer legalen Entsendung mit A1-Nachweis liegen klar auf der Hand:
Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1920 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1920 €