Der Pflegegrad 5 ist nicht mit der Pflegestufe 3 identisch.
                            Vielmehr finden sich hier Betroffene die zuvor in Pflegestufe 3 mit oder ohne
                            eingeschränkter Alltagskompetenz eingestuft waren. Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit
                            schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die
                            pflegerische Versorgung.
                            
                            Die Die Einstufung liegt bei 90 bis
                            unter 100 Punkten. Die  Kriterien der Punktevergabe sind sehr
                            komplex.
                    
Leistungen bei Pflegegrad 5
| Leistungsbeschreibung | Ab 2025 in € | 
| Pflegegeld | 990 € | 
| Pflegesachleistung | 1.995 € | 
| Tages- und Nachtpflege | 1.995 € | 
| Kurzzeitpflege | 1.612 € | 
| Verhinderungspflege | 1.612 € | 
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 
| Stationäre Pflege | 2.005 € | 
| Pflegehilfsmittel | 40 € | 
| Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. | 4.000 € | 
| Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's | 214 € | 
Im Ergebnis stehen sich die meisten Fälle mit der Pflegegradregelung besser als mit der alten Einstufung.
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1880 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1830 €