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Entlastungs-
betrag

Lexikon-Infos zur Nutzung von Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung nach §45a SGB XI. Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten bis zu 131 € pro Monat, um sich im Alltag unterstützen zu lassen.

Die Leistung dient insbesondere dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause versorgt werden.

  • Pflegegrad 1–5 erforderlich
  • häusliche Pflege (keine vollstationäre Pflege)
  • monatlicher Anspruch: 131 €

Wofür kann der Betrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für anerkannte Leistungen eingesetzt werden.

  • Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Einkaufen)
  • Alltagsbegleitung
  • Betreuungsangebote
  • Unterstützung im Alltag

Wichtig: Die Leistungen müssen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen erfolgt die Abrechnung über den jeweiligen Anbieter.

  • Direktabrechnung mit Pflegekasse möglich
  • oder Erstattung nach Einreichen der Rechnung

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht genutzte Beträge können angespart werden und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Danach verfällt der Anspruch.

Kombination mit 24h Betreuung

Der Entlastungsbetrag kann ergänzend zur häuslichen Betreuung genutzt werden, zum Beispiel für zusätzliche Unterstützung im Haushalt oder bei Alltagsaufgaben.

Beispiele für die Nutzung des Entlastungsbetrages

- Zahlung einer Urlaubsvertretung für eine 24 Stunden Kraft.
- Ambulanter Pflegedienst für medizinische Leistungen.

Eine direkte Anrechnung auf die Kosten einer 24h Betreuung ist jedoch in der Regel nicht möglich.

Online Angebot zur 24h Betreuung

Sie möchten wissen, welche Kosten bei einer 24 Stunden Betreuung auf Sie zukommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt?

Nutzen Sie unseren Rechner und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

24 Stunden Seniorenpflege

Grundpflege und Haushaltsarbeiten.

ab 1920 €

abzüglich Pflegegeld

  • 24/7 Verfügbarkeit
  • Anreise in 2–3 Tagen
  • Übernahme Grundpflege
  • Übernahme Haushaltsarbeiten
Mehr Infos 24h Seniorenbetreuung anfragen
24 Stunden Kinderbetreuung

Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.

ab 1920 €

 

  • 24/7 Verfügbarkeit
  • Anreise in 2–3 Tagen
  • Übernahme Kinderbetreuung
  • Übernahme Haushaltsarbeiten
Mehr Infos Kinderbetreuung anfragen