Lexikon-Infos zur Nutzung von Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung nach §45a SGB XI. Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten bis zu 131 € pro Monat, um sich im Alltag unterstützen zu lassen.
Die Leistung dient insbesondere dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der betroffenen Person möglichst lange zu erhalten.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause versorgt werden.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für anerkannte Leistungen eingesetzt werden.
Wichtig: Die Leistungen müssen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.
Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen erfolgt die Abrechnung über den jeweiligen Anbieter.
Nicht genutzte Beträge können angespart werden und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Danach verfällt der Anspruch.
Der Entlastungsbetrag kann ergänzend zur häuslichen Betreuung genutzt werden, zum Beispiel für zusätzliche Unterstützung im Haushalt oder bei Alltagsaufgaben.
- Zahlung einer Urlaubsvertretung für eine 24 Stunden Kraft.
- Ambulanter Pflegedienst für medizinische Leistungen.
Eine direkte Anrechnung auf die Kosten einer 24h Betreuung ist jedoch in der Regel nicht möglich.
Sie möchten wissen, welche Kosten bei einer 24 Stunden Betreuung auf Sie zukommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt?
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1920 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1920 €