Die Kurzzeitpflege unterstützt Pflegebedürftige, wenn die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands oder in einer familiären Krisensituation der Fall sein.
Anders als bei der Verhinderungspflege findet die Kurzzeitpflege nicht im häuslichen Umfeld statt, sondern in einer stationären Pflegeeinrichtung. Sie dient dazu, die Versorgung für eine begrenzte Zeit sicherzustellen, bis die Pflege zu Hause wieder organisiert werden kann.
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Das Budget kann flexibel für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder eine Kombination aus beiden Leistungen genutzt werden.
Kurzzeitpflege kommt in der Regel für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 in Betracht, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Die konkrete Bewilligung und Erstattung erfolgt durch die zuständige Pflegekasse. Deshalb sollte vor der Inanspruchnahme möglichst geklärt werden, welche Kosten übernommen werden und welche Unterlagen benötigt werden.
Kurzzeitpflege und 24h-Betreuung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Kurzzeitpflege ist eine stationäre Übergangslösung. Eine 24h-Betreuung unterstützt dagegen die Versorgung im eigenen Zuhause.
In der Praxis kann Kurzzeitpflege sinnvoll sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig noch keine häusliche Betreuung organisiert ist. Sobald die Versorgung zu Hause wieder möglich ist, kann eine 24h-Betreuung helfen, die Rückkehr in die gewohnte Umgebung zu erleichtern.
Wichtig: Beide Leistungen greifen auf denselben gemeinsamen Jahresbetrag zu. Wird ein Teil des Budgets für Kurzzeitpflege genutzt, steht entsprechend weniger Budget für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Kurzzeitpflege vor allem pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis zur Höhe des verfügbaren Budgets. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können je nach Einrichtung zusätzlich anfallen und müssen häufig privat getragen oder über andere Leistungen teilweise abgefedert werden.
Da die Kosten je nach Einrichtung stark variieren können, sollte vor Beginn der Kurzzeitpflege ein konkreter Kostenvoranschlag eingeholt und mit der Pflegekasse abgestimmt werden.
Kurzzeitpflege ist besonders dann hilfreich, wenn die Versorgung zu Hause kurzfristig nicht möglich ist. Für eine langfristige Betreuung im eigenen Zuhause kann anschließend eine 24h-Betreuung eine passende Lösung sein. Wichtig ist eine gute Planung, damit das gemeinsame Jahresbudget sinnvoll eingesetzt und nicht ungewollt für spätere Entlastungsleistungen verbraucht wird.
Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1920 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1920 €