Bis zu einer halben Million Menschen, für die bislang eine
Pflegestufe abgelehnt wurde, können
ab Januar 2017 den Pflegegrad 1 erhalten der einige finanzielle Zuschüsse und Vorteile
gewährt.
Die Kriterien der Punktevergabe sind
sehr komplex.
Leistungen bei Pflegegrad 1
| Leistungsbeschreibung | Ab 2017 in € |
| Pflegegeld | nein |
| Pflegesachleistung | nein |
| Tages- und Nachtpflege | nein |
| Kurzzeitpflege | nein |
| Verhinderungspflege | nein |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € |
| Stationäre Pflege | 125 € |
| Pflegehilfsmittel | 40 € |
| Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. | 4.000 € |
| Wohngruppe- Anschubfinanzierung | ja |
| Wohngruppe- Zuschlag für ambulante WG's | ja |
| Wohngruppe- Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI | 125 € |
| Pflegeberatung nach § 7a SGB XI | Ja |
| Beratungsgutschein nach § 7b SGB XI | Ja |
| Pflegekurse nach § 45b SGB XI | ja |
Erläuterungen Tabelle zu Pflegegrad 1
Die finanzielle Unterstützung reicht nicht an die der anderen Pflegegrade heran, insbesondere
hinsichtlich von Leistungen für die Pflege. Lediglich Betreuungs- und Entlastungsleistungen
können mit der häuslichen Pflege verrechnet werden. Im Einzelnen für:
Kosten für einen Alltagsbegleiter.
Kosten eines Pflegedienstes für die Grundpflege.
Kurzzeitpflegekosten in einer Pflegeeinrichtung.
Kosten teilstationärer Pflegeleistungen.
Bauliche,wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind je Maßnahme auf max. 4.000 Euro begrenzt. Als
sinnvolle Investition sind behindertengerechte Badumbauten oder der Einbau eines Treppenlifts zu
nennen. Neben baulichen Maßnahmen kann auch der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
finanziell unterstützt werden.
Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Matrazenschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzhandschuhe,
Schutzschürzen. sind monatlich verfügbar.
А
Regelmäßige Beratungen und Pflegekurse durch Pflegedienste bzw. Pflegeberater sind auch für die
Angehörigen kostenlos.
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1820 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1870 €