Der Pflegegrad 2 ist nicht mit der Pflegestufe 2 identisch.
                            Vielmehr finden sich hier Betroffene die zuvor in Pflegestufe 0, Pflegestufe 0 mit Zuschlag
                            oder Pflegestufe 1 eingestuft waren. Pflegegrad II erhalten Menschen mit einer erheblichen
                            Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
                            Die Einstufung liegt bei 27 bis 47,5 Punkten. Die Kriterien der Punktevergabe sind sehr
                            komplex.
                    
Leistungen bei Pflegegrad 2
| Leistungsbeschreibung | Ab 2025 in € | 
| Pflegegeld | 347 € | 
| Pflegesachleistung | 689 € | 
| Tages- und Nachtpflege | 689 € | 
| Kurzzeitpflege | 1.612 € | 
| Verhinderungspflege | 1.612 € | 
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 
| Stationäre Pflege | 770 € | 
| Pflegehilfsmittel | 40 € | 
| Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. | 4.000 € | 
| Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's | 214€ | 
Im Ergebnis stehen sich die meisten Fälle mit der Pflegegradregelung besser als mit der alten Einstufung.
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1880 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1830 €