Der Pflegegrad 2 ist nicht mit der Pflegestufe 2 identisch.
Vielmehr finden sich hier Betroffene die zuvor in Pflegestufe 0, Pflegestufe 0 mit Zuschlag
oder Pflegestufe 1 eingestuft waren. Pflegegrad II erhalten Menschen mit einer erheblichen
Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 27 bis 47,5 Punkten. Die Kriterien der Punktevergabe sind sehr
komplex.
Die Kriterien der Punktevergabe sind
sehr komplex.
Leistungen bei Pflegegrad 2
| Leistungsbeschreibung | Ab 2025 in € |
| Pflegegeld | 347 € |
| Pflegesachleistung | 689 € |
| Tages- und Nachtpflege | 689 € |
| Kurzzeitpflege | 1.612 € |
| Verhinderungspflege | 1.612 € |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € |
| Stationäre Pflege | 770 € |
| Pflegehilfsmittel | 40 € |
| Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. | 4.000 € |
| Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's | 214€ |
Im Ergebnis stehen sich die meisten Fälle mit der Pflegegradregelung besser als mit der alten Einstufung.
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1820 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1870 €