Der Pflegegrad 3 ist nicht mit der Pflegestufe 3 identisch.
Vielmehr finden sich hier Betroffene die zuvor in Pflegestufe 1 mit eingeschränkter
Alltagskompetenz oder Pflegestufe 2 eingestuft waren. Pflegegrad III erhalten Menschen mit
einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 47,5 bis unter 70 Punkten.
Die Kriterien der Punktevergabe sind
sehr komplex.
Leistungen bei Pflegegrad 3
| Leistungsbeschreibung | Ab 2025 in € |
| Pflegegeld | 599 € |
| Pflegesachleistung | 1.298 € |
| Tages- und Nachtpflege | 1.298 € |
| Kurzzeitpflege | 1.612 € |
| Verhinderungspflege | 1.612 € |
| Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € |
| Stationäre Pflege | 1.262 € |
| Pflegehilfsmittel | 40 € |
| Bauliche Maßnahmen: Zuschuss Badumbau, Türverbreiterungen, Treppenlift, usw. | 4.000 € |
| Wohngruppe-- Zuschlag für ambulante WG's | 214 € |
Im Ergebnis stehen sich die meisten Fälle mit der Pflegegradregelung besser als mit der alten Einstufung.
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Grundpflege und Haushaltsarbeiten.
ab 1820 €
abzüglich Pflegegeld
Vollzeitbetreuung und Haushaltsarbeiten.
ab 1870 €